Bildung und Teilhabe Bornheim
Die Leistungen des Bildungspakets
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Bornheim, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) und für bedürftige Bürger aus dem Bildung und Teilhabe Bornheim.
Die Leistungen aus Bildung und Teilhabe Bornheim für Bornheimer bestehen aus
- Zusatzkosten für ein tägliches Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege. Hierbei wird ein Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gezahlt.
- Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen wie z.B. einen qualifizierten Nachhilfeunterricht, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule in die das Bedürftige Kind/ Jugendlicher geht, den Bedarf bestätigt und es keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
- Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen.
- Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt
- Ausflüge: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
- Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen.
Auskunft hierzu geben die örtlichen Arbeitsämter. Anträge für die Leistung aus dem Bildungspaket (Bildung und Teilhabe Bornheim) werden ebenso bei den örtlichen Arbeitsämtern gestellt.
Das Abrechnungsverfahren für Leistungen aus dem Bilde und Teilhabe Leistungspaket soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Die zuständigen Kommunen und Kreise können einen Gutschein für die Leistungsberechtigten ausstellen oder das Geld, zum Beispiel den Kursbetrag für einen Nachhilfekurs, direkt an die Anbieter überweisen. Die konkrete Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets kann im Detail in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein.