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Bei der Handhabung von abgesagten Unterrichts- oder Nachhilfestunden im Krankheitsfall zeigen sich in der Praxis folgende zentrale Erkenntnisse:
- Fristen und Honorarpflicht: Ausfälle müssen üblicherweise mindestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden; bei zu kurzfristigen Absagen bleibt die Honorarpflicht meist bestehen und die Stunde gilt als geleistet .
- Wirtschaftliche Perspektive: Aus Sicht der Anbieter spielt der konkrete Grund einer kurzfristigen Absage (auch Krankheit) wirtschaftlich meist keine Rolle, da der Termin reserviert wurde.
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Was passiert bei Krankheit oder Absage?
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Ein plötzliches Kratzen im Hals, Unwohlsein am Nachmittag oder ein unvorhergesehener Zwischenfall: Im Familienalltag läuft nicht immer alles nach Plan. Doch was passiert bei Krankheit oder Absage eigentlich mit den vereinbarten Nachhilfestunden?
Damit der Lernfortschritt Ihres Kindes gesichert bleibt und das Miteinander für alle Seiten fair verläuft, setzen wir in unserem Institut auf Transparenz und Verlässlichkeit. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen genau, wie wir Ausfälle handhaben, warum klare Regeln beiden Seiten helfen und worauf es im Krankheitsfall wirklich ankommt.
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Wenn Ihr Kind krank wird: So funktioniert die Absage
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Unsere Nachhilfe findet direkt bei Ihnen zu Hause statt – in der gewohnten Umgebung Ihres Kindes. Damit unsere Lehrkräfte ihren Tag verlässlich planen können, bitten wir bei Krankheitsfällen um eine möglichst frühzeitige Nachricht.
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- Rechtzeitige Absage: Am besten sagen Sie einen Termin am Vortag oder spätestens am frühen Vormittag des Unterrichtstages ab.
- Kurzfristige Absage: Wenn ein Kind erst am Nachmittag oder kurz vor dem vereinbarten Termin krankgemeldet wird, müssen wir die Unterrichtsstunde leider berechnen.
Warum berechnen wir sehr kurzfristige Absagen?

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Hinter dieser Regelung steckt keine Schikane, sondern Wertschätzung und Fairness gegenüber unseren Lehrkräften. Unsere Lehrerinnen und Lehrer reservieren diesen festen Zeitslot exklusiv für Ihr Kind, bereiten den Unterricht individuell vor und machen sich teilweise schon auf den Anfahrtsweg zu Ihnen nach Hause.
Wenn eine Stunde extrem kurzfristig ausfällt, kann die Lehrkraft diesen Ausfall nicht mehr kompensieren. Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass die Arbeit und die Zeit unseres Teams respektiert und finanziell abgesichert werden.
Gut zu wissen: Transparenz ist uns wichtig. Diese Regelung ist nicht nur Teil unserer AGB, sondern wird von uns auch immer persönlich im ersten Beratungsgespräch offen angesprochen.
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Was passiert, wenn die Lehrkraft ausfällt?
Natürlich kann es auch vorkommen, dass eine Lehrkraft spontan erkrankt. Fairness ist bei uns keine Einbahnstraße:
- Kurzfristiger Ausfall: Die Lehrkraft informiert Sie so früh wie möglich (meist am Vortag oder Vormittag). Die verpasste Stunde geht selbstverständlich nicht verloren, sondern wird sobaldwie möglich unkompliziert nachgeholt.
- Längere Krankheit: Sollte eine Lehrkraft einmal länger ausfallen, lassen wir Sie und Ihr Kind nicht allein. Dank unseres großen Lehrerkollegiums sorgen wir schnell für einen qualifizierten Ersatz, damit der Lernfluss nicht unterbrochen wird.
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Unser Experten-Tipp für Eltern: Lieber einmal zu früh absagen!
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Aus unserer jahrelangen Erfahrung in der Nachhilfe möchten wir Eltern einen dringenden Rat mit auf den Weg geben: Sagen Sie eine Stunde lieber frühzeitig ab, wenn Sie merken, dass Ihr Kind kränkelt.
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Warum das so wichtig ist:
Ein Kind, das sich nicht wohlfühlt oder kränkelt, ist unkonzentriert und schlichtweg nicht aufnahmefähig. Der pädagogische Nutzen einer Nachhilfestunde geht in diesem Zustand gegen Null. Es bringt weder dem Kind noch dem Lernerfolg etwas, eine Stunde „durchzudrücken“. Gönnen Sie Ihrem Kind stattdessen die Ruhe zur Erholung – für nachhaltigen Lerneffekt mit frischer Energie.
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Fazit: Gegenseitiges Verständnis schafft Lernerfolg
Klare Absageregelungen sorgen für ein entspanntes und respektvolles Miteinander. Sie sichern die Qualität unserer Arbeit und die Motivation unserer Lehrkräfte – was am Ende genau Ihrem Kind zugutekommt.
